Egal, ob du einen Mopedausweis dein Eigen nennen möchtest, oder Fragen zur L17-Ausbildung hast - deine Wege werden dich meist zuerst in unser Büro führen. Hier bekommt du nicht nur Antworten auf all deine Fragen, hier startet auch die Ausbildung - und zwar mit deiner Anmeldung!
Öffnungszeiten
Montag: 15 bis 18 Uhr
Dienstag: 18 bis 20 Uhr
Donnerstag: 15 bis 18 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
Dokumente
Damit wir in deinem Namen dem Papierkrieg gut gerüstet entgegentreten können, benötigen wir einige Dokumente – und zwar grundsätzlich im Original:
Notwendig für die Anmeldung
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Reisepass oder Personalausweis
- Führerschein (falls vorhanden)
- Anmeldeentgelt (EUR 50,–)
Ebenfalls
aber nicht unbedingt gleich bei der Anmeldung, brauchen wir:
- Zwei gleiche EU-Passbilder
- Bestätigung über die Unterweisung in „lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ (= 6-stündiger Erste-Hilfe-Kurs)
- Führerscheinuntersuchung (→ grundsätzlich bei allen praktischen Ärzten im Bezirk - Hausarzt ausgenommen - uä machbar)
Ausbildungsfahrten
In den Fällen, in denen du Ausbildungsfahrten machen möchtest (also zB bei L17) brauchen wir außerdem noch vom Begleiter:
- Führerschein (Kopie)
- falls der aktuelle Wohnsitz nicht mit dem des Bewerbers übereinstimmt: Meldezettel
- falls der aktuelle Name von der Geburtsurkunde abweicht: Bestätigung über Namensänderung (zB durch eine Heiratsurkunde)
Erläuterungen
Die zwei Passfotos müssen identisch und aktuell sein, darüber hinaus müssen sie den geltenden Kriterien für amtliche Lichtbildausweise genügen (siehe auch Passbildkriterien.at). Bei Bedarf suchst du am besten einen Fotografen auf (z.B. Foto Irene in Gloggnitz).
Zum Meldezettel ist zu sagen, dass er natürlich aktuell sein, dh den aktuellen Wohnsitzverhältnissen entsprechen muss. Der (Haupt-) Wohnsitz muss im Übrigen grundsätzlich in Österreich liegen.
Die Bestätigung über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen brauchen wir längstens bis zur Anmeldung für die praktische Fahrprüfung. Bei Ausdehnung einer Lenkberechtigung (zB Klasse B auf Klasse A) ist sie nicht erforderlich, für den Erwerb der Klasse D ist hingegen der „richtige“, 16-stündige Erste-Hilfe-Kurs notwendig. Falls du noch keinen (auch nicht umfangreicheren) Kurs abgelegt hast: Die örtlichen Rettungsstellen bieten regelmäßig entsprechende Kurse an - eine Liste liegt bei uns im Büro auf.
Das ärztliche Gutachten nach § 8 FSG (= Führerscheinuntersuchung) kannst du grundsätzliche bei jedem praktischen Arzt im Bezirk einholen, der diese Untersuchungen durchführt. Ausgenommen sind aber alle Ärzte, die dich in den letzten 5 Jahren regelmäßig betreut haben – was insb den Hausarzt ausschließen wird. Das Gutachten ist im Übrigen lediglich 18 Monate gültig. Eine Liste mit allen praktischen Ärzten der Umgebung liegt auch hier im Büro auf.