Die Klasse B

Welche Fahrzeuge darf ich lenken?
Grundsätzlich
- Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen (also neun Plätze mit dem Fahrer) & einer höchstzulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern
- Mopeds, Leichtkraftfahrzeuge
- bestimmte Anhänger (siehe weiter unten)
"Code 111"
Des weiteren Motorräder mit einem Hubraum von max 125 cm³ ("125er") und einer Leistung von max 11 kW dann, wenn du
- seit min 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B bist,
- dich nicht mehr in der Probezeit befindest,
- zumindest 6 Stunden praktischen Unterricht genossen hast und
- im Führerschein der Code 111 eingetragen ist (Bestätigung der Voraussetzungen).
Welche Anhänger darf ich ziehen?
Egal ob du die Klassen B, C oder D dein Eigen nennst - ohne die Klasse E dürfen prinzipiell nur sogenannte "leichte Anhänger" gezogen werden. Mit der Klasse B dürfen ausnahmsweise auch "schwere Anhänger" gezogen werden. Was genau der Unterschied zwischen den beiden ist, und was sonst noch alles zu beachten ist, erfährst du hier:
Leichte Anhänger - als solche gelten Anhänger mit einer höchstzulässigen (hzl) Gesamtmasse mit nicht mehr als 750 kg ("Klasse O1"). Je nachdem, ob der Anhänger eine Bremsanlage hat oder nicht ("gebremster" vs. "ungebremster" Anhänger), müssen dann noch unterschiedliche Masseverhältnisse zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger eingehalten werden:
- Ungebremster Anhänger: Momentane Gesamtmasse des Anhängers mal 2 < Eigenmasse des Zugfahrzeugs + 75 kg
- Gebremster Anhänger: Hzl Gesamtmasse des Anhängers <= Momentane Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
Die hzl Gesamtmasse des Gespanns darf 4250 kg (3500 kg Zugfahrzeug + 750 kg Anhänger) nicht überschreiten!
Schwere Anhänger - mit einer hzl Gesamtmasse über 750 kg bis maximal 3500 kg (Klasse O2) - müssen eine Bremsanlage haben. Sie dürfen mit der Lenkberechtigung der Klasse B allein nur gezogen werden, solange
- die Gesamtmasse des Anhängers die hzl Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet und
- die Summe der hzl Gesamtmassen 3500 kg nicht überschreitet.
Wenn diese Werte nicht eingehalten werden können, zB wenn du einen (ggf größeren) Pferdeanhänger, Campingwagen, etc ziehen willst, brauchst du auf jeden Fall die Klasse B+E.
Mindestalter & Umfang der Ausbildung
Mindestalter: 18 Jahre, mit der Ausbildung kann 6 Monate vorher begonnen werden (Ausnahme: L 17). Die Ausbildung an sich gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, der Umfang in Unterrichtseineiten (UE) zu je 50 Minuten setzt sich folgendermaßen zusammen:
Theoretische Ausbildung
- Basismodul: 26 UE
- Modul B: 6 UE
Kurse finden üblicherweise einmal pro Monat statt, in den Sommerferien auch zweimal. Da sich jeder Kurs aus den gleichen Modulen zusammensetzt, kannst du versäumte Teile beim nächsten Kurs nachholen - natürlich kostenlos 1)!
Praktische Ausbildung
Was den praktischen Teil der Ausbildung anbelangt, so gibt es seit dem 1. Jänner 2006 das "Duale Ausbildungssystem". Dir stehen damit 2 Möglichkeiten offen, die Praxis (genauer: die sogennante Hauptschulung) zu absolvieren:
| Vollausbildung | M I N D E S T E N S |
Duale Ausbildung |
|---|---|---|
| Vorschulung: 3 UE | Vorschulung: 3 UE | |
| Grundschulung: 3 UE | Grundschulung: 3 UE | |
| Hauptschulung: So individuell wie du selbst! | Theoretische Einweisung: 1 UE | |
| 1000 km protokollierte Übungsfahrten mit Begleiter | ||
| Perfektionsschulung: 5 UE | Beobachtungsfahrt: 1 UE | |
| Perfektionsschulung: 4 UE | ||
| Prüfungsvorbereitung: 1 UE | Prüfungsvorbereitung: 1 UE |
Erste Möglichkeit: Der Klassiker. Du absolvierst soviele Fahrlektionen wie nötig sind, damit du die Inhalte des Lehrplans beherrscht. Abhängig von deinem Ausbildungsstand, deinen Fähigkeiten und deiner Zeit, unterstützen dich motivierte Fahrlehrer dabei, deinem Ziel schnell & sicher Schritt für Schritt näher zu kommen. Schwächen werden gezielt geübt und Stärken gefördert.
Zweite Möglichkeit: Du suchst dir ein Opf *hust*...ähm Begleiter. Mit diesem kommst du zu uns, und ihr erhaltet eine spezielle theoretische Einweisung, in der die Inhalte des Lehrplans beprochen werden, damit ihr wisst, was euch erwartet. Im Anschluss daran folgen mindestens 1000 km protokollierte Übungsfahrten mit dem eigenen Fahrzeug (incl L-Taferl, Bescheid & 0,1‰-Grenze für Bewerber und Begleiter), das Protokoll dient dabei als Nachweis für die Absolvierung der Hauptschulung.
Die Fahrlektionen kannst du dir im Büro ausmachen und sind verbindlich. Solltest du einen Termin - aus welchem Grund auch immer - nicht einhalten können, so bitten wir dich um rechtzeitige (mind. 48h vor dem Termin) Absage!
1 UE (Unterrichtseinheit) = 50 Minuten
1) Die Wiederholung von Kursen ist innerhalb von 18 Monaten ab Beginn der Ausbildung kostenlos.