L 17 – Vorgezogene LB der Klasse B

New Beetle

Warum L 17?

Durch die vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B (L 17) eröffnen sich dir ungeahnte Möglichkeiten:

  • Bereits ab 17 kannst du dich mit einem Auto frei bewegen!
  • Quasi gleicher Umfang der Lenkberechtigung wie bei der „richtigen“ Klasse B!
  • Du bist nicht mehr auf den „good will“ der Eltern oder Freunden angewiesen => 24/7 mehr Flexibilität!
  • Bye, bye, Moped: Mit einem Auto fährt man doch wesentlich schneller, bequemer und sicherer durch die Gegend!
  • Noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch eine umfangreiche Ausbildung!

Mindestalter & Ausbildung

Mindestalter

Das Mindestalter für den Erwerb der LB ist 17 Jahre, mit der Ausbildung kannst du ab deinem 16. Geburtstag beginnen.

Theoretische Ausbildung

  • Basismodul: 26 UE
  • Modul B: 6 UE

Die theoretische Ausbildung ist identisch mit jener der Klasse B, Kurse finden also regelmäßig monatlich statt. Jeder Kurs setzt sich aus den gleichen Teilen zusammen, somit kannst du versäumte Teile beim nächsten Kurs nachholen.

Die Termine selbst findest du unter Kursbeginne, eine detaillierte Kursübersicht bekommt du bei der Anmeldung bzw ist an unserer Pinnwand angeschlagen.

Praktische Ausbildung

Der praktische Teil gliedert sich in mehrere Teile, beginnend mit der Grundausbildung:

  • 10 UE
  • 2 UE mit Begleiter

Danach - und nach Erhalt der Bewilligung - folgen 1000 km Ausbildungsfahrt. Wenn ihr die hinter euch gebracht habt, folgt die

  • erste begleitende Schulung
    • 1 UE Ausbildungsfahrt
    • 2 UE individuelles Gespräch (kann üblicherweise auf eine UE verkürzt werden)

Bei der begleitenden Schulung soll sich der Fahrlehrer von den Lernfortschritten des Schülers sowie den Methoden des Begleiters ein Bild machen. Mit besonderem Augenmerk auf die Wahl der Fahrgeschwindigkeit und die Blicktechnik soll dann im individuellen Gespräch auf eingelernte Fehler eingegangen & diese ausgemerzt werden. Die Anwesenheit des oder der Begleiter ist dabei obligatorisch!

Im Anschluss daran folgen wieder 1000 km Ausbildungsfahrt, abgeschlossen von der

  • zweiten begleitenden Schulung
    • 1 UE Ausbildungsfahrt
    • 2 UE individuelles Gespräch (kann üblicherweise auf eine UE verkürzt werden)

Das Prozedere ist ähnlich wie bei der ersten begleitenden Schulung, allerdings mit besonderem Augenmerk auf die Wahl der Fahrgeschwindigkeit und die Blicktechnik.

Last but not least sind dann noch ein letztes Mal 1000 km Ausbildungsfahrt zu absolvieren. Die Ausbildung wird abgeschlossen durch eine

  • praktische Perfektionsschulung
    • 3 UE Schulfahrten
    • 2 UE individuelles Gespräch (kann üblicherweise auf eine UE verkürzt werden)

Dabei soll dem Schüler der „letzte Schliff“ gegeben werden. Bei den Schulfahrten handelt es sich unter anderem um eine Simulation der praktischen Fahrprüfung, eine Generalprobe, quasi. Bei dem individuellen Gespräch geht es schließlich um das Thema Beeinträchtigung, auch sollen noch eventuelle Unsicherheiten aus der Welt geschafft werden. Fakultative Anwesenheit der Begleiter.

Die Fahrlektionen kannst du dir im Büro ausmachen und sind verbindlich. Solltest du einen Termin - aus welchem Grund auch immer - nicht einhalten können, so bitten wir dich um rechtzeitige (min 48h vor dem Termin) Absage!

1 UE (Unterrichtseinheit) = 50 Minuten

Voraussetzungen für die Bewilligung von Ausbildungsfahrten

Die Ausbildungsfahrten dürfen natürlich erst nach Erhalt des positiven Bescheids durchgeführt werden – folgendes ist notwendig, damit die Behörde diesen erteilt:

  • Ausbildung – mindestens!
    • Theorie: Das Basismodul (= 26 UE)
    • Praxis: 12 UE
  • Begleiter: Dieser muss
    • seit mindestens 7 Jahren eine LB der Klasse B haben,
    • während der letzten 3 Jahre ein entsprechendes Fahrzeug gelenkt haben,
    • während dieser Zeit keine schweren verkehrsrechtlichen Verstöße begangen haben, und
    • ein „besonderes Naheverhältnis“ zu dir haben (kann auch ein guter Bekannter sein).

Auflagen bei den Ausbildungsfahrten

Diverse Auflagen sind bei eueren Ausbildungsfahrten zu beachten:

  • Alkoholverbot: Sowohl für den Bewerber als auch Begleiter gelten 0,1‰.
  • Fahrtenprotokoll: Jede Fahrt ist im Protokoll festzuhalten.
  • Kennzeichnung: Vorne und hinten am Fzg sind die „L17-Taferln“ anzubringen.
  • Mitführungspflicht: Bewilligungsbescheid, Lichtbildausweis (Bewerber) und Führerschein (Begleiter) müssen mitgeführt werden.

Sowohl die L17-Taferln als auch das Fahrtenprotokoll bekommt du kostenlos von uns. Beachte bitte, dass ein Verstoß gegen die Auflagen unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen kann (Geldstrafe, Entzug der Bewilligung, Sperre des Bewerbers, verkehrspsychologische Untersuchung, ...)

Erwähnenswert ist vielleicht auch noch, dass üblicherweise eine Meldung an die Versicherung notwendig ist, wenn sich der Versicherungsschutz auch auf die Ausbildungsfahrten erstrecken soll. Wobei wir natürlich nicht hoffen wollen, dass ihr den in Anspruch nehmen müsst... ;)

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