Die Klasse C

Berufliche oder private Nutzung?
Wer die Lenkberechtigung der Klasse C / C1 (weiterhin) beruflich nutzen will („gewerbsmäßige Beförderung von Gütern“), muss neben dem Besitz der entsprechenden Lenkberechtigung zusätzliche Bedingungen erfüllen:
Weiterbildung: Alle 5 Jahre ist eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nachzuweisen; gilt ab 10. September 2014.
Grundqualifikation: Für Neuerteilungen seit 10. September 2009 ist eine erweiterte Prüfung vorgeschrieben. Diese unterteilt sich - sehr vereinfacht - in eine 90-minütige praktische Prüfung, einen schriftlichen Test (Multiple Choice) & eine mündliche Prüfung.
Welche Fahrzeuge darf ich lenken?
Die Klasse C umfasst
- Kraftwagen ( max 9 Sitzplätzen) mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg
- sämtliche Fahrzeuge der Klasse F
- Sonderkraftfahrzeuge (ehem Klasse G)
- unter bestimmten Voraussetzungen: Fahrzeuge der Klasse D (ohne Fahrgäste)
- leichte Anhänger (höchstzulässige Gesamtmasse ≤ 750 kg)
Wichtig ist vor allem der letzte Punkt: Wer alle Anhänger (insb Sattelanhänger!) ziehen will, braucht die Klasse C+E.
Die Lenkberechtigung ist auf 5 Jahre befristet, ab dem 60. Geburtstag auf 2 Jahre. Zur Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten notwendig, welches von den ansonsten anfallenden Gebühren befreit ist.
Mindestalter & Ausbildung
Mindestalter
21 Jahre bzw. 18 Jahre (Berufskraftfahrer; ansonsten bis zum 21. Geburtstag begrenzt auf die C1), mit der Ausbildung kann 6 Monate vorher begonnen werden. Beachte: Voraussetzung für den Erwerb der Klasse C ist die Klasse B!
Theoretische Ausbildung
- Basismodul: 26 UE
- Modul B: 6 UE
- Modul C: 10 UE
Das Basismodul sowie das Modul B entfallen, wenn du bereits im Besitz der Klasse B bist.
Praktische Ausbildung
- Ohne B: 20 UE (davon 8 B, 12 C)
- Mit B: 8 UE
Die Fahrlektionen kannst du dir im Büro ausmachen und sind verbindlich. Solltest du einen Termin - aus welchem Grund auch immer - nicht einhalten können, so bitten wir dich um rechtzeitige Absage (min 48h vor dem Termin)!
1 UE (Unterrichtseinheit) = 50 Minuten
Unterklasse C1
Die Unterklasse C1, also quasi für die „kleinen LKW“, ist grundsätzlich von der Klasse C umfasst - es ist aber auch möglich, nur eine Lenkberechtigung der Klasse C1 zu erwerben. In erster Linie „weil man nicht mehr braucht“, zusätzlich wohl aber auch wegen der reduzierten Ausbildung. Folgende Unterschiede bestehen zur Klasse C:
- Umfang: Kraftwagen ≤ 7500 kg, Fahrzeuge der Klasse F
- Befristung: 10 Jahre, ab dem 60. Geburtstag auf 5 Jahre
- Mindestalter: 18 Jahre
- Begrenzung eines Kraftwagenzugs (Zugfahrzeug + Anhänger) auf ≤ 12000 kg
- 2 UE weniger beim theoretischen Unterricht
1 UE (Unterrichtseinheit) = 50 Minuten