Die Klasse C+E

Großer Brummer

Wann brauche ich die Lenkberechtigung der Klasse C+E?

Die Klasse C allein berechtigt nur zum Ziehen von leichten Anhängern - das gilt auch für Sattelkraftzüge. Für alle anderen Anhänger braucht man zusätzlich die Klasse E. Die (momentane) Gesamtmasse des Anhängers ist dann nur mehr durch folgende Werte begrenzt, ausschlaggebend ist der kleinste:

  • Die Anhängelast des Fahrzeugs,
  • die Deichsellast des Anhängers,
  • die Stützlast der Kupplung.

Unbeschadet bleiben die Bestimmungen bezüglich ungebremster und auflaufgebremster Anhänger!

  • Bei einem ungebremsten Anhänger muss die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeugs die zweifache Gesamtmasse des Anhängers überschreiten.
  • Bei einem auflaufgebremsten Anhänger darf dessen Gesamtmasse die höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten, bzw. bei geländegängigen Fahrzeugen des Klasse M1 oder N1 das 1,5-fache der höchstzulässigen Gesamtmasse.

Mindestalter & Ausbildung

Mindestalter

21 Jahre, mit der Ausbildung kann 6 Monate vorher begonnen werden (Ausnahme: Berufskraftfahrer – 18 Jahre).

Theoretische Ausbildung

  • Klasse C vorhanden – 6 UE
  • Klasse B vorhanden – 16 UE

Der Ausbildungsumfang variiert abhängig davon, ob es sich um eine Ausdehnung von der Klasse C oder der Klasse B handelt.

Praktische Ausbildung

  • Klasse C vorhanden – 4 UE
  • Klasse B vorhanden – 10 UE

Auch hier ist eine unterschiedliche Ausbildungsdauer vorgesehen, je nach Vorkenntnissen.

1 UE (Unterrichtseinheit) = 50 Minuten

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